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Kurzzeitmiete – was Sie wissen müssen

Nach der Pandemie wurde die Kurzzeitvermietung im Jahr 2021 wieder zu einer der rentabelsten und beliebtesten Vermietungsformen. Schätzungen zufolge stiegen die Einnahmen in den letzten Monaten um 92 % (im Vergleich zum Jahr 2020). Dieses Wachstum verlief schneller als die Zunahme der verfügbaren Unterkünfte oder der Anzahl der Buchungen (obwohl auch hier ein Anstieg von 45 % verzeichnet wurde).

Welche Chancen, aber auch Herausforderungen bringt die Kurzzeitvermietung mit sich? Was sollten Sie darüber wissen – sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Immobilie, die Gästen zur Verfügung gestellt werden soll?

Was ist eine Kurzzeitvermietung?

Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen oder Apartments ist eine Möglichkeit, mit Immobilien Einnahmen zu erzielen. Im Gegensatz zur Langzeitvermietung wird die Unterkunft tageweise vermietet, ähnlich wie in klassischen Hotels oder Motels. Besonders wichtig ist dabei, dass die Einnahmen in der Regel höher ausfallen, wodurch sich die Investition schneller amortisieren kann.

Die private Kurzzeitvermietung erfreut sich vor allem in Großstädten großer Beliebtheit – insbesondere bei guter Lage, etwa im Stadtzentrum oder in der Nähe touristischer Sehenswürdigkeiten. Entgegen der weit verbreiteten Annahme richtet sie sich nicht ausschließlich an Geschäftsreisende, sondern auch an Familien im Urlaub. Laut der Studie „Neue Erwartungen von Hotelgästen in Zeiten von COVID-19“ aus dem Jahr 2019 bevorzugen 16 % der Reisenden genau diese Art der Unterkunft und verzichten stattdessen auf Hotels.

Welche Regeln gelten für die Kurzzeitvermietung?

Nach den derzeit geltenden Vorschriften muss ein Mietvertrag für eine kurzfristige Vermietung mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. In der Praxis läuft die Vermietung meist so ab, dass der Gast – häufig nach einer vorherigen Reservierung – den gesamten Betrag oder eine Anzahlung auf das Konto des Vermieters überweist. Oft wird zusätzlich eine Kaution erhoben. Weitere Verträge oder Dokumente müssen von den Parteien in der Regel nicht unterzeichnet werden.

Vor- und Nachteile der Kurzzeitvermietung

Die Kurzzeitvermietung stellt eine starke Konkurrenz zu klassischen Hotels dar – vor allem, weil Gäste folgende Vorteile schätzen:

  • Eine voll ausgestattete Küche – Solche Unterkünfte bieten hohen Komfort und ermöglichen die selbstständige Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Mehr Flexibilität beim Check-in – Starre Hotelzeiten können die Urlaubsplanung erschweren, insbesondere wenn das Apartment nur eine Zwischenstation auf einer längeren Reise ist.
  • Ideal für größere Familien – Attraktive Hotelapartments für Familien, beispielsweise mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, sind weiterhin nur begrenzt verfügbar. Kurzzeitvermietete Wohnungen bieten hierfür eine hervorragende Alternative.
  • Günstigere Preise – Eigentümer gewähren häufig Rabatte bei längeren Aufenthalten oder für wiederkehrende Gäste, beispielsweise in der nächsten Urlaubssaison.

Zu den größten Vorteilen für Immobilieneigentümer zählt die Möglichkeit, höhere Einnahmen als bei einer Langzeitvermietung zu erzielen. Darüber hinaus bietet der Verzicht auf langfristige Vertragsbindungen ein hohes Maß an Flexibilität.

Gleichzeitig sollte jedoch beachtet werden, dass die Kurzzeitvermietung einer Wohnung mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden ist – sowohl bei der Gewinnung neuer Gäste als auch bei deren Betreuung. Nach jedem Aufenthalt muss die Unterkunft gründlich gereinigt werden. Dazu gehören insbesondere der Wechsel der Bettwäsche, das Bereitstellen frischer Handtücher sowie das Auffüllen von Verbrauchsmaterialien, beispielsweise in der Küche.

Vorschriften und Formalitäten

Das polnische Ministerium für Entwicklung und Technologie plant eine gesetzliche Regelung der Kurzzeitvermietung. Im Jahr 2021 wurde vorgeschlagen, ein zentrales Register für Beherbergungsbetriebe sowie ein Lizenzsystem einzuführen. Das Register soll künftig sämtliche Beherbergungsobjekte erfassen, während die Lizenzen für Anbieter gelten sollen, die ihre Unterkünfte auf Plattformen wie booking.com anbieten.

Derzeit liegen jedoch noch keine endgültigen Regelungen vor. Daher empfiehlt es sich, die gesetzlichen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und über neue Vorschriften des Ministeriums informiert zu bleiben.

Wichtig ist außerdem, dass Steuerpflichtige, die ihre Einnahmen aus privater Vermietung im Jahr 2022 pauschal versteuert haben, diese unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich nach den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen abrechnen konnten. Hierfür musste das zuständige Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung PIT-36 nach Ablauf des Steuerjahres informiert werden. Die Frist für die Abgabe der Erklärung endete am 2. Mai 2023.

Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften finden Sie unter anderem in Art. 659 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches.

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